AV57 Knappensee
                Kontakt Impressum

 

Beitragsordnung

 

Der Erwerb der Mitgliedschaft und die Mitgliedschaft im AV 57 Knappensee e. V. ist beitragspflichtig

1.   Definition

1.1  Einnahmen sind:

1.2  Beitragsgruppen sind:

1.2.1     Vollzahler
1.2.2     ermäßigter Beitrag
ermäßigten Beitrag zahlen Mitglieder, die kein Einkommen bzw. ein Einkommen von nicht mehr als 511,29 € Netto monatlich beziehen (der Anspruch ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen).

2.   Mitgliedsbeiträge

Beitragsart Vollzahler ermäßigter Betrag Kinder bis 16 Jahre
Aufnahmegebühr 100,00€ 50,00€ ohne
Aufnahmegebühr für Ehepartner eines Mitgliedes 50,00€ 25,00€  
Mitgliedsbeitrag 25,00€ 15,00€ 10,00€
Beitrag pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 15,00€ 15,00€ 15,00€

 

3.   Beitragsverwendung

Die eingezahlten Aufnahmegebühren und die jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zur Gestaltung und Unkostenabdeckung des Vereinslebens im AV 57 Knappensee e. V. verwendet. Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung entsteht aus den Beiträgen für den AV „Elbflorenz“ Dresden, die in voller Höhe abgeführt werden.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge bei Austritt besteht nicht.

Diese Beitragsordnung wurde am 27.01.2001. und die Änderung der Beiträge pro nicht geleisteter Arbeitsstunde auf 15,00 € am 18.01.2003 durch die Mitgliederversammlungen des AV 57 Knappensee e. V. beschlossen.

 

Hoyerswerda, den 04.05.2010                                                             Vorsitzender